Kirche und Geld

1. Wir leben in Trennung. Seit 1919.

Seit fast 100 Jahren sind Kirche und Staat getrennt. Das wurde seinerzeit in der Weimarer Reichsverfassung gesetzlich verankert und gilt für alle Religionsgemeinschaften und Weltanschauungen. Darum liest man im Grundgesetz, Artikel 140, kurz und bündig: „Es besteht keine Staatskirche“. Was nicht ausschließt, dass sich Kirche und Staat gegenseitig mit Aufgaben betrauen. Grundlage hierfür ist das in Deutschland geltende Subsidiaritätsprinzip. Dieses besagt, dass der Staat wichtige gesellschaftliche Aufgaben nicht selbst wahrnimmt, sondern freien Trägern überantwortet.

Einer der größten Träger sind die evangelischen Kirchen in Deutschland mit zahlreichen Einrichtungen, wie zum Beispiel Kindergärten und Pflegeeinrichtungen. Sie nehmen für den Staat gesellschaftliche Aufgaben wahr und erhalten dafür Zuwendungen aus öffentlichen Kassen wie jeder andere freie Träger auch – eine sinnvolle Aufgabentrennung für alle Seiten.

2. Demokratisch, verantwortungsvoll, transparent.

Die Evangelische Kirche in Deutschland ist von unten nach oben aufgebaut: eine demokratische Organisation mit föderalen Strukturen. Jedes Kirchenmitglied hat die Möglichkeit, an der Arbeit der evangelischen Kirche mitzuwirken und sich zum Beispiel in den Kirchenvorständen zu engagieren. Sie verabschieden die Haushalte der einzelnen Gemeinden. Auf der Ebene der 20 Landeskirchen entscheiden gewählte Mitglieder in den Synoden über die Verabschiedung der Haushalte. Die Kirchenmitglieder entscheiden also über ihre gewählten Vertreter, wofür die Einnahmen ihrer Kirche ausgegeben werden.

Die evangelische Kirche ist nicht auf Gewinnmaximierung oder hohe Renditen ausgelegt: Einnahmen werden umgehend wieder in die kirchliche Arbeit investiert und sollen der Gesellschaft insgesamt zu Gute kommen. Einzelne Personen können nicht allein über die Mittel verfügen, da alle Ausgaben immer in einem Haushaltsplan ausgewiesen werden müssen. Diese Haushaltspläne sind öffentlich – eine transparente Struktur für alle, die es wissen wollen.

3. Kirchensteuer – fairer Beitrag für alle.

Auch wenn der Name anderes vermuten lässt: Die Kirchensteuer ist der Idee nach ein Mitgliedsbeitrag. Sie wurde eingeführt, um die Trennung von Kirche und Staat rechtlich und finanziell abzusichern. Dieser Weg steht allen steuererhebenden Religionsgemeinschaften offen. Würde die Kirche diese Beiträge selbst einziehen, müsste sie dafür eigens Strukturen schaffen. Das hätte erhebliche Kosten zur Folge. Viel praktischer ist die Erhebung über das Finanzamt – das über alle dafür notwendigen Daten verfügt und diese sicher verwaltet. Die evangelische Kirche bezahlt das Finanzamt für diese Dienstleistung. Im Jahr 2021 waren das rund 202 Millionen Euro.

Darüber hinaus sind die Beiträge individuell ausgewogen: Die evangelische Kirche berücksichtigt – im Gegensatz zu anderen Organisationen – die jeweilige finanzielle Situation ihrer Mitglieder. Wer weniger verdient, zahlt auch weniger. Nur knapp ein Drittel der Mitglieder der evangelischen Kirche zahlen dadurch auch tatsächlich Kirchensteuer. Die Kirchensteuer ist ausgerichtet an der Leistungsfähigkeit – eine faire Angelegenheit für alle Beteiligten.

Euro-Münze
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Euro-Münze
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4. Weite Herzen – offene Türen.

Viele Einrichtungen und Dienste der evangelischen Kirche machen Angebote für alle Bürger – unabhängig davon, ob sie Mitglied der Kirche und/oder welcher Herkunft sie sind. So kommen das Tun und die Einnahmen der Kirche der gesamten Gesellschaft zugute.

Insbesondere in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Seelsorge, Jugendarbeit, Bildung und Kultur unterhält die evangelische Kirche zahlreiche Einrichtungen. Nicht selten zählen diese zu den begehrtesten der jeweiligen Region. Evangelische Bildungseinrichtungen etwa sind ein Erbe der Reformation bis auf den heutigen Tag – ein hochqualitatives Angebot für alle.

Drei häufige Vorurteile zu Kirche und Geld:

„Dass Kirche und Staat getrennt sind, stimmt in Wirklichkeit gar nicht: Der Staat zieht doch für die Kirchen die Steuer ein!“
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Doch, in Deutschland sind Kirche und Staat getrennt – seit 1919 ist das festgeschrieben. Vorher wurde die Kirche als eine öffentliche Angelegenheit betrachtet und erheblich durch staatliche Gelder finanziert. Gerade weil sich das ändern sollte, gibt es die Kirchensteuer als Beitrag, den die Mitglieder aufbringen. Dass der Staat diesen Beitrag über seine Finanzämter einzieht, erspart den Kirchen erheblichen bürokratischen Aufwand. Für diese Dienstleistung müssen die Kirchen den Staat allerdings bezahlen – mit rund drei Prozent des Kirchensteueraufkommens. Der Einzug durch die Finanzämter steht allen steuererhebenden Religionsgemeinschaften offen.

Übrigens: Die Kirchensteuer ist sozial gerecht, weil sie sich an der finanziellen Leistungsfähigkeit der Mitglieder orientiert. Mit durchschnittlich ein bis zwei Prozent des Bruttoeinkommens ist der heutige Beitrag für die Kirche weit vom biblischen „Zehnten“ entfernt.

Finanzamt
„Kirchliche Krankenhäuser, Schulen und Kindergärten werden fast ausschließlich vom Staat finanziert, mit vielen Milliarden Euro. Wozu dieses Privileg?“
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Es gibt keine Privilegien für die evangelische Kirche und ihre Diakonie: Sie sind freie Anbieter unter vielen in unserem Land. Denn der Staat will, muss und kann nicht alles allein machen: Es ist in Deutschland absolut üblich, dass Sozial- und Bildungseinrichtungen von freien Trägern betrieben werden. Aufgrund der Erfahrungen mit Gleichschaltung und totalitärem Staat ist dies vom Grundgesetz sogar ausdrücklich gewollt. Auch die evangelischen Einrichtungen werden von der Gemeinschaft zum großen Teil refinanziert, weil sie der gesamten Gesellschaft dienen. So befinden sich in den Einrichtungen der Diakonie beispielsweise ein Fünftel aller stationären Plätze für Menschen mit Behinderung. Rund 1100 Schulen sind in evangelischer Trägerschaft. Und fast jedes siebte Kind in Deutschland geht in einen evangelischen Kindergarten. Durchschnittlich zehn Prozent der laufenden Kosten in den Kitas werden dabei aus kirchlichen Eigenmitteln ­ finanziert. Das sind 302 Mio. Euro.

Übrigens: Der Staat spart natürlich, wenn nicht er selbst, sondern ein freier Träger Bildungs- und Sozialeinrichtungen betreibt. Kliniken und Altenheime werden ohnehin nicht durch den Staat refinanziert, sondern durch die Kranken- und Pflegekassen, also von den Versicherten selbst.

Münzen rollen in ein Haus
„Der Staat schenkt den Kirchen hunderte Millionen Euro im Jahr, weil sie vor über zwei Jahrhunderten enteignet wurden. Die Kirchen kriegen einfach den Hals nicht voll!“
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Den Kirchen sind im Zuge der geschichtlichen Entwicklung tatsächlich viele Vermögenswerte vom Staat entzogen worden, aus deren Erträgen sie sich zuvor finanzieren konnten. Dafür erhalten sie Entschädigungszahlungen. Das ist kein Geschenk, sondern unter dem Grundgesetz durch Verträge zwischen Staat und Kirche so vereinbart. Die Staatsleistungen sind auch nicht rechtlich hinfällig, weil die Gründe dafür so lange zurückliegen. Dennoch, diese historischen Verbindlichkeiten sind für viele heute nicht mehr nachzuvollziehen. Im Grundgesetz wird der Staat beauftragt, die laufenden Staatsleistungen abzulösen, also gegen Entschädigung aufzuheben. Die Kirchen beteiligen sich an den Überlegungen des Bundes zur Vorbereitung dieses Vorhabens. Sie sollen durch die Ablösung ihre Aufgaben, die sie bisher mit den Staatsleistungen finanzieren konnten, finanziell dauerhaft decken können.

Unabhängig vom grundgesetzlichen Ablösungsgebot unterstützt der Staat die Arbeit der evangelischen Kirche als Religionsgemeinschaft für die Gesellschaft.

In seinem Neutralitätsanspruch vereinbart der Staat solche Leistungen nicht nur mit den Kirchen, sondern mit allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die den Körperschaftsstatus besitzen, darunter den jüdischen Religionsgemeinschaften ebenso wie Humanistischen Verbänden.

Übrigens: Bei jährlichen Einnahmen der evangelischen Kirche von rund 12,3 Mrd Euro machen die Staatsleistungen mit 320 Mio. Euro ganze 2,2 Prozent aus.

Mehr Informationen zum Thema Staatsleistungen finden Sie unter www.ekd.de/staatsleistungen. Zwei Euro-Münzen, die das Verhältnis 2.6:100 darstellen.

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Ethisch-nachhaltige Geldanlagen der evangelischen Kirche

Die Kirche nimmt Geld ein und gibt es aus. Einen Teil legt sie an, um Vorsorge für zukünftige Verpflichtungen zu treffen – etwa für die Versorgung der Pfarrerinnen und Pfarrer oder die Gebäudeunterhaltung. Im kirchlich-institutionellen wie im privaten Bereich bleibt das Geld Eigentum der Investierenden. Sie tragen deshalb auch die Verantwortung für ihre Geldanlagen. Diese sollten aus kirchlicher Sicht auf der Basis christlicher Werte sozialverträglich, ökologisch und generationengerecht erfolgen. Das können Anleger erreichen, indem sie sich bewusst für entsprechende Investments entscheiden und dafür anschließend Verantwortung übernehmen, z.B. als aktive Aktionärin oder aktiver Aktionär.

Drei Standards gelten:

  • Die Geldanlage soll im Einklang mit dem kirchlichen Auftrag erfolgen;
  • sie soll ethischen Kriterien entsprechen...
  • ...und sie soll nachhaltig sein: Ihre Auswirkungen auf die Umwelt, die Mitwelt und die Nachwelt sollten bedacht werden.

Um die vielen damit verbundenen Fragen zu beantworten, haben Finanzverantwortliche aus dem kirchlichen Bereich einen "Leitfaden für ethisch-nachhaltige Geldanlage" entwickelt. Dieser richtet sich in erster Linie an die Finanzverantwortlichen kirchlicher Institutionen, kann aber auch Privatpersonen eine Hilfe sein.

Cover: Die evangelische Kirche und das Geld

Wo es herkommt. Wo es hingeht. (aktualisierte Auflage Juli 2023)

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